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Mitgleid im Bundesverband für Importeure

Service & Tipps: Bezahlung

Der Erwerb eines fabrikneuen, unzugelassenen Fahrzeuges im EU-Ausland wird steuerrechtlich als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet. Danach gilt das Prinzip der Umsatzbesteuerung bzw. Zahlung der Mehrwertsteuer im Lande der Zulassung.

Die Bezahlung des Fahrzeuges erfolgt in Dänemark zum Nettopreis, das heißt Sie erwerben Ihr Auto dort steuerfrei und zahlen die Mehrwertsteuer erst in Deutschland. Bei Unternehmen wird der Nettopreis auf deren UST-ID-Nr. fakturiert, die Mehrwertsteuer bleibt ausweisbar. Unsere Angebotspreise enthalten unsere Vermittlungsprovision und werden inklusive deutscher Mehrwertsteuer genannt. Die obligatorischen Überführungskosten vom Hersteller zum dänischen Autohaus sowie die Kosten für Entwachsen, Endreinigung und 0-km-Inspektion sind selbstverständlich auch bereits in unserem Gesamtpreis enthalten.

Anzahlungen sind nicht üblich, die Rechnung ist erst dann zu begleichen wenn das bestellte Fahrzeug bei dem betreffenden dänischen Volkswagenautohaus eingetroffen ist. Bei untypischen Bestellungen, die bei einer Nichtabnahme durch unsere Kunden schwer in Dänemark zu verwerten sind, kann es vorkommen dass eine Sicherheitsleistung verlangt wird. Hierzu beraten wir Sie auch gerne telefonisch.

Weitere Kosten entstehen

  • bei der Fahrzeugzulassung (ca. 60,- € bis ca. 80,- €)
  • bei der Fahrzeugabholung (je nach Entfernung und Verkehrsmittel)
  • für Ihre Anreise und Ihre persönlichen Reiseauslagen
  • für Kraftstoffkosten bei der Überführung nach Hause

oder wahlweise

  • bei Anlieferung des Autos bis vor Ihre Haustür
  • Speditionskosten (ca. 250,- € bis ca. 750,- €, je nach Entfernung)

Falls Sie ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Bezahlung und Abholung wünschen sprechen Sie uns bitte an.