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Infos zum Reimport: Zulassung

Zulassung mit COC-Dokument

Alle EU-Neuwagen werden heute mit dem COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) geliefert. Dieses Original-Dokument (auf Wasserzeichen-Papier des Herstellers) enthält die EG-Typengenehmigung sowie die vom Hersteller eingetragenen fahrzeugspezifischen Daten, die von den europäischen Zulassungsstellen in das jeweilige nationale Zulassungsdokument übernommen werden.
In Deutschland regeln die Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die Zulassung von Kraftfahrzeugen bei Vorlage der EG-Typengenehmigung. Die deutschen Zulassungsstellen erstellen auf Grundlage der Daten des COC die Zulassungsbescheinigung.
Damit kann nun auch die Haltereintragung (Zulassung) vorgenommen werden. Hierzu benötigen die Zulassungsstellen Ihr Ausweisdokument, die Deckungskarte Ihres Versicherers sowie die Originalrechnung über den Fahrzeugkauf als Eigentumsnachweis.
Erstellung der Zulassungsbescheinigung und gleichzeitige Zulassung dauern heute oft nicht mehr als eine halbe Stunde. Eine TÜV-Vorführung (§ 21) oder weitere behördliche Genehmigungen sind für EU-Neuwagen nicht erforderlich.
Bei der Zulassung fallen die gewöhnlichen Gebühren und Kosten für Kennzeichen, Brieferstellung und Zulassung an. Die Höhe dieser Kosten liegt bei ca. 80,- € bis 100,- €. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.

Anders als bei EU-Händlern, die Fahrzeuge mit Tageszulassung anbieten, ist das Fahrzeug beim Direktimport fabrikneu und ohne vorherige Zulassung. Der Vorteil dabei ist, dass Sie nicht Zweitbesitzer sind (bei Tageszulassungen ist der jeweilige Händler Erstbesitzer), und auch die Werksgarantie des Herstellers erst ab der Rechnungsstellung an Sie beginnt (und nicht an den Händler). So können Sie für ein direkt beim Hersteller gekauftes Fahrzeug eine Neuwagenversicherung abschließen, während Fahrzeuge mit Tageszulassung zwar als neuwertig gelten, aufgrund der vorliegenden Tageszulassung aus Versicherungssicht jedoch ein Gebrauchtfahrzeug darstellen können.

Oft werden im Rahmen des Erwerbs eines Fahrzeugs mit Tageszulassung Garantien angeboten, die von einem Dritten (Versicherungen etc.) vertrieben werden, und keine Werksgarantien im eigentlichen Sinne sind. So bedarf es im Schadensfall der Deckung durch diese Versicherung, bevor Sie auf den Hersteller zugehen können um Reperaturen durchführen zu lassen.